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Notaranderkonto rechtssicher in wenigen Minuten eröffnen
22.07.2025
22.07.2025
Notare übernehmen eine zentrale Rolle bei der Absicherung von Rechtsgeschäften. Besonders bei großen Geschäften wie dem Immobilienkauf dient das Notaranderkonto der treuhänderischen Verwahrung von Geldern und schützt alle Beteiligten. Lange Zeit war die Rechtslage jedoch unklar, was viele Notare aus Haftungsgründen von der Nutzung abhielt.
Erst kürzliche Reformen, höchstrichterliche Entscheidungen und neue technische Standards haben mehr Rechtssicherheit geschaffen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Organisation und digitale Prozesse im Notariat.
Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie spezialisierte Banklösungen wie KanzleiBanking dabei helfen, den Aufwand und die Risiken bei der Verwaltung von Anderkonten zu reduzieren.
[START BOX]
Sie möchten mehr über digitale Notaranderkonten, XNP-Anbindung und rechtssichere Abwicklung erfahren? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit einem unserer Fachberater. Gemeinsam klären Sie alle Fragen rund um Einrichtung, technische Integration und individuelle Konditionen. So erhalten Sie einen klaren Überblick, wie KanzleiBanking Ihre Abläufe unterstützen kann.
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Digitales Notaranderkonto: Das sind die Vorteile
Ein Notaranderkonto bietet allen Beteiligten Sicherheit und Transparenz. Käufer leisten den Kaufpreis auf ein treuhänderisch geführtes Konto, bevor die Eigentumsumschreibung erfolgt. Verkäufer erhalten die Zahlung erst, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. So wird das Vorleistungsrisiko minimiert.
Für Notare schafft das Anderkonto die Möglichkeit, Zahlungen kontrolliert zu verwalten und rechtssicher abzuwickeln. Durch die Anbindung an die XNP-Infrastruktur lassen sich Buchungen heute digital dokumentieren und jederzeit nachvollziehen.
Zudem stärken moderne Systeme die Haftungssicherheit: Fehleranfällige Doppeleingaben und Medienbrüche entfallen, Transaktionen sind revisionssicher erfasst. So wird das digitale Notaranderkonto eine verlässliche Möglichkeit, um zeitgemäß zu arbeiten und gleichzeitig Mandanteninteressen zu wahren.
Wann darf ein Notaranderkonto eröffnet werden?
Bis 1998 war es üblich, Kaufpreiszahlungen bei Grundstücksgeschäften über ein Notaranderkonto abzuwickeln, um Käufer und Verkäufer abzusichern. Mit der Reform des Beurkundungsgesetzes wurde die Einrichtung jedoch stark eingeschränkt: Ein Anderkonto ist nach dieser Rechtslage nur zulässig, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht.
Mangels klarer Kriterien bestand lange Rechtsunsicherheit und ein erhöhtes Haftungsrisiko. Notare mussten befürchten, dass Gerichte ihre Entscheidung beanstanden oder standesrechtliche Folgen drohen.
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BGH-Urteil 2020: Stärkung des Beurteilungsspielraums
Der BGH hat am 16.11.2020 (NotSt, Brfg 2/19) entschieden, dass Notaren ein eigener, nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum im Hinblick auf das Sicherungsinteresse zusteht.
Wer also z.B. ein Vorleistungsrisiko plausibel dokumentiert, handelt demnach rechtssicher. Die Verantwortung für die Entscheidung bleibt beim Notar, der das Sicherungsinteresse prüfen muss. Ein Notaranderkonto ist das ideale Werkzeug, um das Vorleistungsrisiko einer Vertragspartei zu minimieren. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Käufer oder Verkäufer zunächst ohne ausreichende Absicherung leisten müsste.
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Weitere Fallbeispiele für berechtigtes Sicherungsinteresse
Neben der Verringerung des Vorleistungsrisikos gibt es noch viele weitere Situationen, in denen ein Notaranderkonto das Sicherungsinteresse der Mandanten wahren kann. Beispiele dafür finden sich u. a. in juristischen Kommentaren wie dem Winkler, Beurkundungsgesetz (21. Aufl. 2023) und umfassen etwa folgende typische Konstellationen:
Vorzeitige Besitzübergabe (§ 57 Rn. 17)
Soll der Käufer den Besitz bereits vor vollständiger Kaufpreiszahlung erhalten, schützt ein Anderkonto den Verkäufer vor einem möglichen Zahlungsausfall. Das Konto stellt sicher, dass der Kaufpreis hinterlegt ist, bevor der Käufer frühzeitig in den Besitz der Immobilie gelangt.Abhängigkeit der Kaufpreiszahlung (§ 57 Rn. 18)
Wenn der Kaufpreis erst nach Vorlage bestimmter Unterlagen oder Nachweise zu zahlen ist, kann der Notar als Treuhänder auftreten. Ein Anderkonto dient dabei dazu, den Kaufpreis zu sichern, bis alle vereinbarten Bedingungen erfüllt sind.Verwahrung vor Eintragung der Vormerkung oder Finanzierungsgrundschuld (§ 57 Rn. 19)
Besteht das Risiko, dass der Vertrag scheitert und die Löschung einer bereits eingetragenen Vormerkung ungesichert ist, ist ein Anderkonto gerechtfertigt. Besonders bei ausländischen Gesellschaften oder Gesellschaften in Gründung dient es als Schutzinstrument.Fall des § 2 Abs. 1 S. 2 GVO (§ 57 Rn. 19a)
In den neuen Bundesländern können Probleme bei der Eintragung von Anmeldevermerken auftreten, wenn genehmigungsfreie Tatbestände genutzt werden. Hier bietet das Anderkonto eine Absicherung, bis alle rechtlichen Fragen geklärt sind.Verfügung durch Testamentsvollstrecker (§ 57 Rn. 19b)
Bei Verfügungen durch Testamentsvollstrecker besteht die Gefahr, dass Eigentum auf den Käufer übergeht, bevor der Kaufpreis gezahlt ist. Das Anderkonto stellt sicher, dass der Kaufpreis erst nach erfolgreichem Abschluss des gesamten Prozesses an die Erben ausgekehrt wird.Abzulösende Banken (§ 57 Rn. 20)
Müssen Darlehen einer Bank abgelöst werden, wird der Kaufpreis oft direkt an die Bank gezahlt. Wenn dies nicht möglich oder nicht sicher genug ist, kann ein Anderkonto genutzt werden, um die Zahlung geordnet und rechtssicher zu steuern.Mehrere Grundpfandgläubiger (§ 57 Rn. 21)
Sind mehrere Gläubiger am Kaufpreis beteiligt, kann es zu Abstimmungsproblemen kommen. Ein Notaranderkonto dient hier als zentrale Abwicklungsstelle, um die Kaufpreisverteilung zuverlässig zu organisieren.Finanzierende Banken (§ 57 Rn. 23–24)
Wenn der Käufer mehrere Bankdarlehen in Anspruch nimmt, die nicht direkt an den Verkäufer ausgezahlt werden, kann ein Anderkonto erforderlich sein. So wird der Kaufpreis gesammelt und koordiniert, bevor er vollständig an den Verkäufer weitergeleitet wird.Zwangsversteigerungsverfahren (§ 57 Rn. 25)
Bei einem Verkauf während einer laufenden Zwangsversteigerung verlangen Gläubiger oft zusätzliche Sicherheiten. Das Anderkonto dient hier als vertrauenswürdige Zwischenstation, um Kaufpreiszahlungen und Löschungsbewilligungen rechtssicher zu verknüpfen.Sicherungseinbehalt (§ 57 Rn. 26)
Ein Teil des Kaufpreises kann zurückgehalten werden, wenn der Verkäufer noch bestimmte Verpflichtungen zu erfüllen hat, etwa Renovierungen oder Erschließungskosten. Das Anderkonto sorgt dafür, dass diese Beträge nur dann ausgezahlt werden, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.
Praxisprobleme beim Banking für Notare
Obwohl die Rechtslage heute klarer ist und die technischen Rahmenbedingungen feststehen, sehen sich viele Notariate nach wie vor erheblichen Hürden gegenüber.
Vor allem folgende Herausforderungen treten in alltäglichen juristischen Arbeitsprozessen regelmäßig auf:
Langwierige Prozesse bei der Kontoeröffnung: Viele Hausbanken haben keinen standardisierten Ablauf für die Eröffnung eines Notaranderkontos. Wartezeiten von mehreren Wochen sind keine Seltenheit. In der Zwischenzeit kann der Mandant nicht leisten oder weicht auf andere Sicherungsmöglichkeiten aus.
Mangel an technischem Verständnis: Traditionelle Banken verfügen oft nicht über ausreichendes Know-how im Bereich der Notar- und Anwaltsbedürfnisse. Das erschwert die Kommunikation und führt zu Reibungsverlusten bei Rückfragen oder Sonderkonstellationen.
Fehlende digitale Schnittstellen: Ein zentrales Problem ist die fehlende XNP-Kompatibilität vieler Banklösungen. Mandatsdaten müssen manuell aus der Kanzleisoftware ins Banking übertragen werden. Das kostet Zeit, ist fehleranfällig und erhöht das Haftungsrisiko.
Schlechter Service und unzureichende Erreichbarkeit: Viele Banken bieten keinen persönlichen Ansprechpartner mit juristischem Hintergrund. Insbesondere bei komplexen Konstellationen kann das die Abwicklung zusätzlich verzögern.
Hohe Gebühren und intransparente Kostenmodelle: Einige Institute verlangen für Notaranderkonten unverhältnismäßig hohe Entgelte, ohne dabei Mehrwert durch digitale Prozesse oder kompetente Beratung zu bieten.
Diese Rahmenbedingungen führen dazu, dass sich viele Notare weiterhin scheuen, Anderkonten einzurichten, obwohl der rechtliche Boden heute stabiler ist als je zuvor.
Rundschreiben Nr. 09/2022 der BNotK: Elektronisches Notaranderkonto
Rechtlicher Rahmen und tatsächliche Umsetzung klaffen beim Notaranderkonto lange auseinander. Bis vor wenigen Jahren mangelte es an klaren Vorgaben, wie die Konten digital zu führen und zu überwachen sind. Eine wesentliche Grundlage für die moderne Praxis hat erst das Rundschreiben Nr. 09/2022 der Bundesnotarkammer (BNotK) geschaffen.
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Das Rundschreiben ausdrücklich klar: Notaranderkonten dürfen elektronisch geführt werden. Voraussetzung ist, dass die Lösung bestimmte Sicherheitsstandards erfüllt. Unter anderem müssen Buchungen manipulationssicher gespeichert und jederzeit prüfbar sein. Zudem hat das Rundschreiben Anforderungen an die Anbindung an das digitale Verwahrungsverzeichnis definiert.
[END BOX]
Parallel dazu ist mit der XNP-Infrastruktur der Notarnet GmbH eine technische Grundlage entstanden, die eine digitale Buchung und Verwaltung der Anderkonten ermöglicht. Diese Infrastruktur ist heute Standard und bildet den Maßstab für die rechtssichere Abwicklung.
In wenigen Minuten eröffnet: Digitales Notaranderkonto mit KanzleiBanking
Die Digitalisierung hat also auch im Bereich der Notaranderkonten Einzug gehalten. Mit KanzleiBanking haben wir uns darauf spezialisiert, Berufsträgern eine Infrastruktur bereitzustellen, die passgenau auf die Bedürfnisse von Notariaten und Anwaltskanzleien ausgerichtet ist.
Im Unterschied zu traditionellen Banken werden bei uns alle Prozesse digital abgebildet:
Elektronische Kontoeröffnung: Eröffnen Sie Konten und Notaranderkonten mit wenigen Klicks und in wenigen Minuten, jedenfalls noch am selben Tag der Beantragung.
Schnittstelle zur XNP-Infrastruktur: Alle Transaktionen lassen sich im passenden Format exportieren und direkt in XNP zur Führung des Verwahrungsverzeichnisses importieren.
Reibungslose Zusammenarbeit mit der Kanzleisoftware: Mandatsdaten müssen dank Import/Export-Lösung nicht doppelt erfasst werden, Medienbrüche und Übertragungsfehler entfallen gänzlich.
Diese technischen Standards sorgen nicht nur für Effizienz im Arbeitsalltag. Sie reduzieren auch die Haftungsrisiken, die aus unvollständigen oder fehlerhaften Buchungen resultieren können.
[START BOX]
KanzleiBanking arbeitet mit der Vereinigten Volksbank Raiffeisenbank eG als Mitglied im Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) zusammen. Profitieren Sie von moderner Technik in Verbindung mit etablierter Sicherheit:
TLS-Protokoll: Verschlüsselte Datenübertragung schützt vor Abfangen und Diebstahl.
DSGVO-konform: Serverstandorte in der EU, volle Rechtskonformität.
3-D Secure: Jede Online-Kartenzahlung mit Einmalpasswort bestätigt.
Einlagen über den gesetzlichen Standard hinaus geschützt:
Neben der gesetzlichen Einlagensicherung über die BVR Institutssicherung GmbH greift zusätzlich ein freiwilliges, institutsbezogenes Sicherungssystem. Ihre Einlagen sind somit nach dem Einlagensicherungsgesetz doppelt abgesichert – auch im Insolvenzfall.
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Persönliche Beratung mit juristischem Sachverstand
Neben einer leistungsfähigen technischen Lösung ist die persönliche Betreuung ein wesentlicher Vorteil von KanzleiBanking. Viele Banken bieten standardisierte Abläufe, die wenig Rücksicht auf die Besonderheiten notarieller Tätigkeiten nehmen. Bei komplexen Sachverhalten – etwa mehreren Beteiligten, internationalen Zahlungen oder ungewöhnlichen Sicherungskonstellationen – ist fundiertes Fachwissen gefragt.
KanzleiBanking setzt daher auf Berater, die mit den rechtlichen und praktischen Anforderungen Ihres Berufs vertraut sind. So erhalten Sie Unterstützung, die über rein technische Fragen hinausgeht und Ihre Verantwortung als Notar berücksichtigt.
Falls Rückfragen entstehen oder kurzfristig Lösungen benötigt werden, erreichen Sie Ihren Ansprechpartner direkt – ohne lange Wartezeiten oder wechselnde Zuständigkeiten. Das schafft Verlässlichkeit und reduziert Reibungsverluste im Alltag.
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Sie bestimmen selbst: Flexible Gestaltung bei KanzleiBanking
Ein großer Vorteil liegt in der flexiblen Gestaltung Ihres Bankings. Sie entscheiden selbst, wie umfangreich Sie das Angebot von KanzleiBanking nutzen möchten:
Anzahl der Notaranderkonten: Eröffnen Sie nur ein Notaranderkonto, falls Sie ausschließlich eine sichere Treuhandlösung benötigen – oder gleich mehrere für verschiedene Mandate.
Komplettes Bankpaket: Erhalten Sie Zugriff auf alle Leistungen einschließlich Geschäftskonten, Kanzleikonten und weiteren Vorteilen. Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen.
Individuelle Kombinationen: Passend zu Ihrem tatsächlichen Bedarf unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihren Account so einzurichten, dass es zu Ihrem individuellen Workflow passt.
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Berufsträger profitieren zudem von Sonderkonditionen, zum Beispiel:
Keine Kontoführungsgebühren für Notaranderkonten
Transparente, klar kalkulierbare Kostenstrukturen
Sondertarife für ergänzende Leistungen
So sichern Sie sich mit KanzleiBanking eine Lösung, die sich an Ihren Abläufen orientiert – ohne limitierte Leistungen, anonyme Betreuung oder versteckte Gebühren. Vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen und kostenlosen Termin mit einem unserer Fachberater für mehr Informationen.
Fazit
Das Notaranderkonto bleibt ein wichtiges Thema zur Absicherung von Mandanteninteressen. Durch Reformen, das BNotK-Rundschreiben und das BGH-Urteil ist die Rechtslage klarer als zuvor, gleichzeitig steigen die technischen Anforderungen. Viele Banken erfüllen diese Vorgaben nur unzureichend, was zu Mehraufwand und Verzögerungen führt.
KanzleiBanking kombiniert rechtssichere, digitale Infrastruktur mit branchenspezifischer Beratung. So kann das Anderkonto den Arbeitsalltag erleichtern und Haftungsrisiken reduzieren.
[START BOX]
Sie möchten Ihr Notaranderkonto in wenigen Minuten elektronisch eröffnen? Sie können sich in wenigen Minuten kostenlos bei KanzleiBanking registrieren. Nach der Registrierung wird Ihr Konto in der Regel noch am selben Tag freigeschaltet.
So stehen Ihnen alle Funktionen sofort zur Verfügung, inklusive direkter Anbindung an XNP und persönlicher Betreuung durch erfahrene Ansprechpartner. Nehmen Sie bei weiteren Fragen gern jederzeit Kontakt zu uns auf.
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Notare übernehmen eine zentrale Rolle bei der Absicherung von Rechtsgeschäften. Besonders bei großen Geschäften wie dem Immobilienkauf dient das Notaranderkonto der treuhänderischen Verwahrung von Geldern und schützt alle Beteiligten. Lange Zeit war die Rechtslage jedoch unklar, was viele Notare aus Haftungsgründen von der Nutzung abhielt.
Erst kürzliche Reformen, höchstrichterliche Entscheidungen und neue technische Standards haben mehr Rechtssicherheit geschaffen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Organisation und digitale Prozesse im Notariat.
Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie spezialisierte Banklösungen wie KanzleiBanking dabei helfen, den Aufwand und die Risiken bei der Verwaltung von Anderkonten zu reduzieren.
[START BOX]
Sie möchten mehr über digitale Notaranderkonten, XNP-Anbindung und rechtssichere Abwicklung erfahren? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit einem unserer Fachberater. Gemeinsam klären Sie alle Fragen rund um Einrichtung, technische Integration und individuelle Konditionen. So erhalten Sie einen klaren Überblick, wie KanzleiBanking Ihre Abläufe unterstützen kann.
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Digitales Notaranderkonto: Das sind die Vorteile
Ein Notaranderkonto bietet allen Beteiligten Sicherheit und Transparenz. Käufer leisten den Kaufpreis auf ein treuhänderisch geführtes Konto, bevor die Eigentumsumschreibung erfolgt. Verkäufer erhalten die Zahlung erst, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. So wird das Vorleistungsrisiko minimiert.
Für Notare schafft das Anderkonto die Möglichkeit, Zahlungen kontrolliert zu verwalten und rechtssicher abzuwickeln. Durch die Anbindung an die XNP-Infrastruktur lassen sich Buchungen heute digital dokumentieren und jederzeit nachvollziehen.
Zudem stärken moderne Systeme die Haftungssicherheit: Fehleranfällige Doppeleingaben und Medienbrüche entfallen, Transaktionen sind revisionssicher erfasst. So wird das digitale Notaranderkonto eine verlässliche Möglichkeit, um zeitgemäß zu arbeiten und gleichzeitig Mandanteninteressen zu wahren.
Wann darf ein Notaranderkonto eröffnet werden?
Bis 1998 war es üblich, Kaufpreiszahlungen bei Grundstücksgeschäften über ein Notaranderkonto abzuwickeln, um Käufer und Verkäufer abzusichern. Mit der Reform des Beurkundungsgesetzes wurde die Einrichtung jedoch stark eingeschränkt: Ein Anderkonto ist nach dieser Rechtslage nur zulässig, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht.
Mangels klarer Kriterien bestand lange Rechtsunsicherheit und ein erhöhtes Haftungsrisiko. Notare mussten befürchten, dass Gerichte ihre Entscheidung beanstanden oder standesrechtliche Folgen drohen.
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BGH-Urteil 2020: Stärkung des Beurteilungsspielraums
Der BGH hat am 16.11.2020 (NotSt, Brfg 2/19) entschieden, dass Notaren ein eigener, nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum im Hinblick auf das Sicherungsinteresse zusteht.
Wer also z.B. ein Vorleistungsrisiko plausibel dokumentiert, handelt demnach rechtssicher. Die Verantwortung für die Entscheidung bleibt beim Notar, der das Sicherungsinteresse prüfen muss. Ein Notaranderkonto ist das ideale Werkzeug, um das Vorleistungsrisiko einer Vertragspartei zu minimieren. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Käufer oder Verkäufer zunächst ohne ausreichende Absicherung leisten müsste.
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Weitere Fallbeispiele für berechtigtes Sicherungsinteresse
Neben der Verringerung des Vorleistungsrisikos gibt es noch viele weitere Situationen, in denen ein Notaranderkonto das Sicherungsinteresse der Mandanten wahren kann. Beispiele dafür finden sich u. a. in juristischen Kommentaren wie dem Winkler, Beurkundungsgesetz (21. Aufl. 2023) und umfassen etwa folgende typische Konstellationen:
Vorzeitige Besitzübergabe (§ 57 Rn. 17)
Soll der Käufer den Besitz bereits vor vollständiger Kaufpreiszahlung erhalten, schützt ein Anderkonto den Verkäufer vor einem möglichen Zahlungsausfall. Das Konto stellt sicher, dass der Kaufpreis hinterlegt ist, bevor der Käufer frühzeitig in den Besitz der Immobilie gelangt.Abhängigkeit der Kaufpreiszahlung (§ 57 Rn. 18)
Wenn der Kaufpreis erst nach Vorlage bestimmter Unterlagen oder Nachweise zu zahlen ist, kann der Notar als Treuhänder auftreten. Ein Anderkonto dient dabei dazu, den Kaufpreis zu sichern, bis alle vereinbarten Bedingungen erfüllt sind.Verwahrung vor Eintragung der Vormerkung oder Finanzierungsgrundschuld (§ 57 Rn. 19)
Besteht das Risiko, dass der Vertrag scheitert und die Löschung einer bereits eingetragenen Vormerkung ungesichert ist, ist ein Anderkonto gerechtfertigt. Besonders bei ausländischen Gesellschaften oder Gesellschaften in Gründung dient es als Schutzinstrument.Fall des § 2 Abs. 1 S. 2 GVO (§ 57 Rn. 19a)
In den neuen Bundesländern können Probleme bei der Eintragung von Anmeldevermerken auftreten, wenn genehmigungsfreie Tatbestände genutzt werden. Hier bietet das Anderkonto eine Absicherung, bis alle rechtlichen Fragen geklärt sind.Verfügung durch Testamentsvollstrecker (§ 57 Rn. 19b)
Bei Verfügungen durch Testamentsvollstrecker besteht die Gefahr, dass Eigentum auf den Käufer übergeht, bevor der Kaufpreis gezahlt ist. Das Anderkonto stellt sicher, dass der Kaufpreis erst nach erfolgreichem Abschluss des gesamten Prozesses an die Erben ausgekehrt wird.Abzulösende Banken (§ 57 Rn. 20)
Müssen Darlehen einer Bank abgelöst werden, wird der Kaufpreis oft direkt an die Bank gezahlt. Wenn dies nicht möglich oder nicht sicher genug ist, kann ein Anderkonto genutzt werden, um die Zahlung geordnet und rechtssicher zu steuern.Mehrere Grundpfandgläubiger (§ 57 Rn. 21)
Sind mehrere Gläubiger am Kaufpreis beteiligt, kann es zu Abstimmungsproblemen kommen. Ein Notaranderkonto dient hier als zentrale Abwicklungsstelle, um die Kaufpreisverteilung zuverlässig zu organisieren.Finanzierende Banken (§ 57 Rn. 23–24)
Wenn der Käufer mehrere Bankdarlehen in Anspruch nimmt, die nicht direkt an den Verkäufer ausgezahlt werden, kann ein Anderkonto erforderlich sein. So wird der Kaufpreis gesammelt und koordiniert, bevor er vollständig an den Verkäufer weitergeleitet wird.Zwangsversteigerungsverfahren (§ 57 Rn. 25)
Bei einem Verkauf während einer laufenden Zwangsversteigerung verlangen Gläubiger oft zusätzliche Sicherheiten. Das Anderkonto dient hier als vertrauenswürdige Zwischenstation, um Kaufpreiszahlungen und Löschungsbewilligungen rechtssicher zu verknüpfen.Sicherungseinbehalt (§ 57 Rn. 26)
Ein Teil des Kaufpreises kann zurückgehalten werden, wenn der Verkäufer noch bestimmte Verpflichtungen zu erfüllen hat, etwa Renovierungen oder Erschließungskosten. Das Anderkonto sorgt dafür, dass diese Beträge nur dann ausgezahlt werden, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.
Praxisprobleme beim Banking für Notare
Obwohl die Rechtslage heute klarer ist und die technischen Rahmenbedingungen feststehen, sehen sich viele Notariate nach wie vor erheblichen Hürden gegenüber.
Vor allem folgende Herausforderungen treten in alltäglichen juristischen Arbeitsprozessen regelmäßig auf:
Langwierige Prozesse bei der Kontoeröffnung: Viele Hausbanken haben keinen standardisierten Ablauf für die Eröffnung eines Notaranderkontos. Wartezeiten von mehreren Wochen sind keine Seltenheit. In der Zwischenzeit kann der Mandant nicht leisten oder weicht auf andere Sicherungsmöglichkeiten aus.
Mangel an technischem Verständnis: Traditionelle Banken verfügen oft nicht über ausreichendes Know-how im Bereich der Notar- und Anwaltsbedürfnisse. Das erschwert die Kommunikation und führt zu Reibungsverlusten bei Rückfragen oder Sonderkonstellationen.
Fehlende digitale Schnittstellen: Ein zentrales Problem ist die fehlende XNP-Kompatibilität vieler Banklösungen. Mandatsdaten müssen manuell aus der Kanzleisoftware ins Banking übertragen werden. Das kostet Zeit, ist fehleranfällig und erhöht das Haftungsrisiko.
Schlechter Service und unzureichende Erreichbarkeit: Viele Banken bieten keinen persönlichen Ansprechpartner mit juristischem Hintergrund. Insbesondere bei komplexen Konstellationen kann das die Abwicklung zusätzlich verzögern.
Hohe Gebühren und intransparente Kostenmodelle: Einige Institute verlangen für Notaranderkonten unverhältnismäßig hohe Entgelte, ohne dabei Mehrwert durch digitale Prozesse oder kompetente Beratung zu bieten.
Diese Rahmenbedingungen führen dazu, dass sich viele Notare weiterhin scheuen, Anderkonten einzurichten, obwohl der rechtliche Boden heute stabiler ist als je zuvor.
Rundschreiben Nr. 09/2022 der BNotK: Elektronisches Notaranderkonto
Rechtlicher Rahmen und tatsächliche Umsetzung klaffen beim Notaranderkonto lange auseinander. Bis vor wenigen Jahren mangelte es an klaren Vorgaben, wie die Konten digital zu führen und zu überwachen sind. Eine wesentliche Grundlage für die moderne Praxis hat erst das Rundschreiben Nr. 09/2022 der Bundesnotarkammer (BNotK) geschaffen.
[START BOX]
Das Rundschreiben ausdrücklich klar: Notaranderkonten dürfen elektronisch geführt werden. Voraussetzung ist, dass die Lösung bestimmte Sicherheitsstandards erfüllt. Unter anderem müssen Buchungen manipulationssicher gespeichert und jederzeit prüfbar sein. Zudem hat das Rundschreiben Anforderungen an die Anbindung an das digitale Verwahrungsverzeichnis definiert.
[END BOX]
Parallel dazu ist mit der XNP-Infrastruktur der Notarnet GmbH eine technische Grundlage entstanden, die eine digitale Buchung und Verwaltung der Anderkonten ermöglicht. Diese Infrastruktur ist heute Standard und bildet den Maßstab für die rechtssichere Abwicklung.
In wenigen Minuten eröffnet: Digitales Notaranderkonto mit KanzleiBanking
Die Digitalisierung hat also auch im Bereich der Notaranderkonten Einzug gehalten. Mit KanzleiBanking haben wir uns darauf spezialisiert, Berufsträgern eine Infrastruktur bereitzustellen, die passgenau auf die Bedürfnisse von Notariaten und Anwaltskanzleien ausgerichtet ist.
Im Unterschied zu traditionellen Banken werden bei uns alle Prozesse digital abgebildet:
Elektronische Kontoeröffnung: Eröffnen Sie Konten und Notaranderkonten mit wenigen Klicks und in wenigen Minuten, jedenfalls noch am selben Tag der Beantragung.
Schnittstelle zur XNP-Infrastruktur: Alle Transaktionen lassen sich im passenden Format exportieren und direkt in XNP zur Führung des Verwahrungsverzeichnisses importieren.
Reibungslose Zusammenarbeit mit der Kanzleisoftware: Mandatsdaten müssen dank Import/Export-Lösung nicht doppelt erfasst werden, Medienbrüche und Übertragungsfehler entfallen gänzlich.
Diese technischen Standards sorgen nicht nur für Effizienz im Arbeitsalltag. Sie reduzieren auch die Haftungsrisiken, die aus unvollständigen oder fehlerhaften Buchungen resultieren können.
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KanzleiBanking arbeitet mit der Vereinigten Volksbank Raiffeisenbank eG als Mitglied im Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) zusammen. Profitieren Sie von moderner Technik in Verbindung mit etablierter Sicherheit:
TLS-Protokoll: Verschlüsselte Datenübertragung schützt vor Abfangen und Diebstahl.
DSGVO-konform: Serverstandorte in der EU, volle Rechtskonformität.
3-D Secure: Jede Online-Kartenzahlung mit Einmalpasswort bestätigt.
Einlagen über den gesetzlichen Standard hinaus geschützt:
Neben der gesetzlichen Einlagensicherung über die BVR Institutssicherung GmbH greift zusätzlich ein freiwilliges, institutsbezogenes Sicherungssystem. Ihre Einlagen sind somit nach dem Einlagensicherungsgesetz doppelt abgesichert – auch im Insolvenzfall.
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Neben einer leistungsfähigen technischen Lösung ist die persönliche Betreuung ein wesentlicher Vorteil von KanzleiBanking. Viele Banken bieten standardisierte Abläufe, die wenig Rücksicht auf die Besonderheiten notarieller Tätigkeiten nehmen. Bei komplexen Sachverhalten – etwa mehreren Beteiligten, internationalen Zahlungen oder ungewöhnlichen Sicherungskonstellationen – ist fundiertes Fachwissen gefragt.
KanzleiBanking setzt daher auf Berater, die mit den rechtlichen und praktischen Anforderungen Ihres Berufs vertraut sind. So erhalten Sie Unterstützung, die über rein technische Fragen hinausgeht und Ihre Verantwortung als Notar berücksichtigt.
Falls Rückfragen entstehen oder kurzfristig Lösungen benötigt werden, erreichen Sie Ihren Ansprechpartner direkt – ohne lange Wartezeiten oder wechselnde Zuständigkeiten. Das schafft Verlässlichkeit und reduziert Reibungsverluste im Alltag.
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Ein großer Vorteil liegt in der flexiblen Gestaltung Ihres Bankings. Sie entscheiden selbst, wie umfangreich Sie das Angebot von KanzleiBanking nutzen möchten:
Anzahl der Notaranderkonten: Eröffnen Sie nur ein Notaranderkonto, falls Sie ausschließlich eine sichere Treuhandlösung benötigen – oder gleich mehrere für verschiedene Mandate.
Komplettes Bankpaket: Erhalten Sie Zugriff auf alle Leistungen einschließlich Geschäftskonten, Kanzleikonten und weiteren Vorteilen. Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen.
Individuelle Kombinationen: Passend zu Ihrem tatsächlichen Bedarf unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihren Account so einzurichten, dass es zu Ihrem individuellen Workflow passt.
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Transparente, klar kalkulierbare Kostenstrukturen
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Fazit
Das Notaranderkonto bleibt ein wichtiges Thema zur Absicherung von Mandanteninteressen. Durch Reformen, das BNotK-Rundschreiben und das BGH-Urteil ist die Rechtslage klarer als zuvor, gleichzeitig steigen die technischen Anforderungen. Viele Banken erfüllen diese Vorgaben nur unzureichend, was zu Mehraufwand und Verzögerungen führt.
KanzleiBanking kombiniert rechtssichere, digitale Infrastruktur mit branchenspezifischer Beratung. So kann das Anderkonto den Arbeitsalltag erleichtern und Haftungsrisiken reduzieren.
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