Notaranderkonten dürfen seit Ende 2022 auch elektronisch geführt werden mittels Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).
Die elektronische Führung von Notaranderkonten beeinträchtigt nicht die Deckung aus den Vertrauensschadenversicherungen der Notarkammern/-kassen bzw. des Notarversicherungsfonds.
Die KanzleiAnderkonten von Kanzly erfüllen alle Anforderungen für die digitale Notaranderkontenführung.
Bank-Chipkarte bei Dual-Use Smartphone
Mit unserer Chipkarte (VR Networld-Karte) und einem Kartenlesegerät (z.B. von Rainer SCT) können Sie die Notaranderkonten problemlos steuern.
Wenn Sie kein exklusives Smartphone für Ihre Notartätigkeiten haben, ist unser Sm@rt-TAN-Verfahren das Richtige für Sie.
XNP Schnittstelle
Die Vorschriften der NotAktVV zur Führung des Verwahrungsverzeichnisses sind unverändert auch bei der elektronischen Notaranderkontenführung anzuwenden.
Bei KanzleiBanking können Sie alle Transaktionsdaten in einem Format exportieren, das Sie in XNP zur Führung des Verwahrungsverzeichnisses importieren können.