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Abschluss und Abwicklung von Verträgen per Mausklick oder Smart Contract

06.07.2024

Eine digitale Treuhand-Plattform bietet seinen Nutzern zahlreiche Features, um Transaktionen im Rechtsverkehr mit vermögenswerten Rechten zu vereinfachen und zu beschleunigen. Nutzer haben so die Möglichkeit, Verträge bequem per Mausklick oder mit der Smart Contract-Funktion über ein integriertes Rechteregister abzuschließen. Grundsätzlich ist für das Zustandekommen eines Vertrages erforderlich, dass die beteiligten Vertragsparteien zum Ausdruck bringen, dass sie einem konkreten Vertragsabschluss zustimmen. Das erfolgt durch die Abgabe von zwei übereinstimmenden Willenserklärungen, die auf den konkreten Vertragsabschluss gerichteten sind (Angebot und Annahme).

Unter bestimmten Umständen erfüllt sogar ein einfacher Mausklick die Voraussetzungen einer elektronischen Willenserklärung. Der Wille des Erklärenden, der durch die Abgabe einer solchen elektronischen Willenserklärung per Mausklick zum Ausdruck gebracht wird, bezieht sich dabei auf den konkret vorliegenden Erklärungsgehalt, der im Zusammenhang mit den Umständen und Inhalten des genutzten elektronischen Systems zu verstehen ist. Demnach bestimmt sich der Inhalt einer per Mausklick abgegebenen Willenserklärung danach, was genau dem Nutzer angezeigt wurde, als der Button für die Abgabe der Willenserklärung angeklickt wurde. Auch, wenn eine Willenserklärung bereits durch ein Computerprogramm oder eine digitale Plattform vorgefertigt wird, erhält diese den erforderlichen individuellen Charakter einer Willenserklärung erst durch die Verknüpfung mit den auf der Plattform angezeigten Informationen rund um den konkret angestrebten Vertragsschluss.

Besonders bei der Abgabe von Willenserklärungen mit komplexen Erklärungsinhalten besteht für Erklärende ein gewisses Risiko, die Tragweite der betreffenden Erklärung zu verkennen. Um sich vor einer übereilten Abgabe undurchsichtiger Willenserklärungen zu schützen, kann es durchaus sinnvoll sein, Allgemeine Geschäftsbedingungen in den Vertrag einzubeziehen. Ebenso besteht im Falle eines Irrtums die Möglichkeit, eine bereits abgegebene Willenserklärung anzufechten, wenn z.B. der Wortlaut des angeklickten Buttons zur Abgabe missverständlich formuliert war. In diesem Zusammenhang ergeben sich für Erklärende häufig Schwierigkeiten, die konkreten Erklärungsumstände, die bei Abgabe vorlagen, nachzuweisen. Nutzern einer digitalen Plattform hingegen gelingt ein solcher Nachweis jederzeit, denn die entsprechenden Erklärungsumstände werden vollumfänglich und automatisch auf einem integrierten elektronischen Speichermedium festgehalten. Ein Nachweis der Erklärungsinhalte ist auf diese Weise auch im Nachhinein jederzeit möglich.

Auch bei komplett automatisierten Erklärungen, die beispielsweise von Robotern abgegeben werden, können die betreffenden Features angewendet werden. Grundsätzlich kann ein Roboter bzw. ein Software-Programm allein keinen Vertrag abschließen. Für einen Vertragsschluss ist nach allgemeiner Rechtsgeschäftslehre auch in einer solchen Konstellation das Vorliegen zweier übereinstimmender Willenserklärungen erforderlich. Willenserklärungen können als Ausdruck menschlichen Willens folglich nur von Menschen abgegeben werden. Es ist aber möglich, dass im Rahmen eines Vertragsabschlusses bereits im Vorhinein vereinbarte menschliche Willenserklärungen abgegeben werden und so zum angestrebten Abschluss des Vertrags führen. Jeder Einzelabschluss eines Vertrags kann auf diesem Wege automatisiert durch eine Maschinenerklärung innerhalb des vorab geschlossenen Rahmenvertrags flexibel zu einem Zeitpunkt stattfinden, an dem es für die betreffende Partei optimal ist. Auf diese Weise kann ein (Rahmen-)Vertrag vollkommen digital abgewickelt und die Zuordnung der jeweiligen Assets im Rechteregister direkt nachvollzogen werden.

Liegen die übereinstimmenden elektronischen Willenserklärungen, die für einen digitalen Vertragsabschluss erforderlich sind vor, stellt die Form ein weiteres wesentliches Kriterium für die Wirksamkeit eines Vertrages dar. Beispielsweise erfüllt ein einfacher Mausklick die strengen Anforderungen eines Schriftformerfordernisses nicht. Eine digitale Plattform gibt seinen Nutzern die gegebenfalls zu wahrenden Formerfordernisse vor und zeigt an, ob und wie diese rein digital erfüllt werden können. Für nähere Informationen zur Wahrung von Formerfordernissen bei einem digitalen Vertragsabschluss kontaktieren Sie uns gerne.

Die Automatisierung von Willenserklärungen vereinfacht den Vertragsabschluss für Nutzer erheblich. Bei jedem Vertragsschluss wird überprüft, ob die erforderlichen Voraussetzungen an die jeweiligen Willenserklärungen vorliegen. Auf diese Weise ist ein einfacher und vor allem sicherer Vertragsabschluss auf digitalem Wege über die Plattform möglich.

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