Zurück


Kosten für Notaranderkonto: So sparen Notare Geld und Zeit
25.08.2025
25.08.2025
Wer treuhänderisch Vermögenswerte verwaltet, kommt am Notaranderkonto nicht vorbei. Für viele notarielle Vorgänge – etwa Grundstückskaufverträge oder Erbauseinandersetzungen – ist ein solches Konto nicht nur üblich, sondern mitunter zwingend erforderlich. Doch wie setzen sich die Kosten für ein Notaranderkonto zusammen? Welche Unterschiede gibt es bei der Führung eines Anderkontos? Und wie wirkt sich die Wahl der kontoführenden Bank auf die Gebühren für Mandanten und Notare aus? Erfahren Sie mehr in diesem Artikel.
[START BOX]
Sie möchten Notaranderkonten effizient führen und dabei unnötige Kosten für Ihre Mandanten vermeiden? KanzleiBanking zeigt Ihnen, wie die XNP-Anbindung funktioniert und welche Vorteile eine vollständig rechtssichere Abwicklung bietet. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch. Erfahren Sie, wie sich digitale Kontolösungen nahtlos in Ihre Kanzleisoftware integrieren lassen.
[END BOX]
Was ist ein Notaranderkonto?
Ein Notaranderkonto ist ein auf den Namen des Notars lautendes Treuhandkonto, über das fremde Gelder – meist für Mandanten – abgewickelt werden. Die Führung erfolgt dabei getrennt vom Kanzleivermögen, was der rechtlichen Absicherung und Transparenz dient. Gesetzlich geregelt ist das Anderkonto unter anderem in § 54a der Bundesnotarordnung (BNotO) und den Richtlinien der Bundesnotarkammer (BNotK).
In der Praxis dient ein solches Konto häufig der vorübergehenden Verwahrung größerer Geldbeträge, etwa beim Kauf einer Immobilie. Der Notar zahlt das Geld erst an den Verkäufer aus, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die treuhänderische Verwaltung schützt beide Vertragsparteien und sorgt für eine reibungslose Abwicklung.
Wer trägt die Kosten für das Notaranderkonto?
Die Kosten eines Anderkontos gehören zu den Auslagen des Notars und werden regelmäßig an den Mandanten weitergegeben. Gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 GNotKG dürfen Notare ihre tatsächlich entstandenen Auslagen abrechnen, soweit sie notwendig und nachweisbar sind.
Das bedeutet: Führt eine Bank Gebühren für die Einrichtung oder Verwaltung eines Anderkontos, darf der Notar diese Beträge – sofern sie belegt sind – grundsätzlich in Rechnung stellen. In der Praxis betrifft das insbesondere:
Einrichtungsgebühren (z. B. einmalig 100 Euro)
Laufende Kontoführungsgebühren (z. B. 20 Euro monatlich)
Transaktionskosten bei bestimmten Buchungen
Je nach Laufzeit und Umfang des Verfahrens können die Kosten eines einzigen Notaranderkontos so auf mehrere Hundert Euro anwachsen – zulasten des Mandanten.
Kosten für Notaranderkonto weitergeben an Mandanten?
Die Weitergabe dieser Kosten ist nicht nur rechtlich zulässig, sondern oft auch geboten – vorausgesetzt, der Notar informiert den Mandanten rechtzeitig über die entstehenden Gebühren. Eine transparente Kostenkommunikation wird dabei immer wichtiger: Mandanten vergleichen zunehmend Angebote und stellen infrage, ob bestimmte Auslagen tatsächlich notwendig sind.
Für den Notar entsteht dadurch zusätzlicher Aufwand. Neben der eigentlichen Buchhaltung muss er jede Auslage dokumentieren, belegen und korrekt in der Schlussrechnung an den Mandanten weitergeben. Insbesondere bei monatlichen Kontoführungsgebühren, die sich über mehrere Monate erstrecken, führt das zu Mehraufwand in der Finanzverwaltung und potenziellen Rückfragen seitens der Beteiligten.
Kostenloses Notaranderkonto bei KanzleiBanking am selben Tag eröffnet
Bei KanzleiBanking verzichten wir vollständig auf die Erhebung von Gebühren für Notaranderkonten. Für den Mandanten hat dies den Vorteil, dass die Gesamtkosten des notariellen Verfahrens sinken. Da der Notar keine Kontoführungsgebühren mehr ansetzt, reduziert sich der Rechnungsbetrag entsprechend. Das schafft nicht nur Transparenz, sondern erhöht auch die Attraktivität des Notars gegenüber kostenbewussten Mandanten.
Auch auf Seiten des Notars ergeben sich klare Vorteile:
Keine Weitergabe von Bankgebühren: Die Auslagen-Erfassung entfällt vollständig, da keine Gebühren entstehen.
Weniger Buchhaltungsaufwand: Monatliche Abrechnungen und Einzelnachweise müssen nicht mehr geführt oder aufbewahrt werden.
Klare Kalkulationsgrundlage: Die Kostenstruktur des Verfahrens wird planbarer und einfacher vermittelbar.
[START BOX]
Gut zu wissen: Hinter KanzleiBanking steht die Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG – eine Genossenschaftsbank mit über 160 Jahren Erfahrung und Mitglied im Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Die Plattform verbindet moderne Technologie mit der Stabilität eines etablierten Kreditinstituts.
Datenschutz und Sicherheit haben höchste Priorität:
Banken-Standard-Verschlüsselung schützt alle Daten beim Transfer und in der Speicherung
DSGVO-konforme Speicherung erfolgt ausschließlich auf deutschen Servern
Starke Kundenauthentifizierung (PSD2): Zahlungen nur mit TAN-Freigabe via VR-SecureGo-App oder Chipkarte
Zweistufiger Einlagenschutz: Neben der gesetzlichen Einlagensicherung greift ein zusätzliches Schutzsystem des BVR
Ausfallsicherheit: 99,9 % Server-Uptime, Backup-Strategien und doppelter Vorhaltung über Atruvia-Infrastruktur
Damit sind Kundengelder auch im Insolvenzfall umfassend abgesichert – verlässlich und rechtlich konform.
[END BOX]
Digitales Notaranderkonto: Ist das zulässig für Notare?
Mit dem Rundschreiben Nr. 9/2022 der Bundesnotarkammer wurde die rechtliche Grundlage für die volldigitale Führung von Notaranderkonten geschaffen. Ziel ist die Vereinfachung der Abwicklung durch standardisierte Schnittstellen, insbesondere mit dem Verwahrungsverzeichnis XNP.
Kanzleisoftware, die mit KanzleiBanking und dem digitalen Verwahrungsverzeichnis vernetzt ist, bietet Notaren die Möglichkeit, Notaranderkonten vollständig digital zu beantragen, zu verwalten und zu schließen – ohne Medienbrüche. Die digitale Kontoeröffnung erfolgt innerhalb weniger Minuten und ist vollständig konform mit den Vorgaben der Bundesnotarkammer.
Wichtig ist dabei: Die Konformität mit der BNotK ist Voraussetzung, damit die geführten Konten auch als echte Notaranderkonten anerkannt werden. Die Einhaltung der berufsrechtlichen Anforderungen – darunter Vertraulichkeit, Datenschutz und Nachvollziehbarkeit – bleibt oberstes Gebot.
[START BOX]
Übrigens: Laut einer aktuellen Erhebung der Bundesnotarkammer im Rahmen des Projekts „Notariat 2030“ sehen 83 % der Notariate ihre größten Herausforderungen in Medienbrüchen und redundanten Prozessen. Szenario 2 – die schrittweise Digitalisierung – wird von der Boston Consulting Group empfohlen, da es die meisten Schmerzpunkte adressiert und gleichzeitig risikoarm umsetzbar ist.
Künstliche Intelligenz und Cloud-Technologien werden die Rolle der Notariatsmitarbeiter verändern. KI unterstützt bereits bei GWG-Prüfungen, Vollzugsschritten und der Entwurfsprüfung. Cloudlösungen schaffen zudem Flexibilität und reduzieren IT-Aufwand – ein wichtiger Faktor in Zeiten von Fachkräftemangel.
Besonders das Mandantenportal gilt als Schlüsseltechnologie: Es vereinfacht die Vorgangserfassung, reduziert Erfassungsfehler und ermöglicht eine sichere elektronische Kommunikation.
[END BOX]
Unterschiede zwischen klassischen Banken und KanzleiBanking
Während klassische Geschäftsbanken in der Regel Gebühren für jedes einzelne Anderkonto erheben, bietet KanzleiBanking im Bereich Notarbanking vollständig kostenfreie Modelle an. Dabei handelt es sich nicht um Aktionsangebote, sondern um dauerhaft geltende Sonderkonditionen für Berufsträger.
Ein Vergleich zeigt:
Kriterium | Klassische Bank | KanzleiBanking |
---|---|---|
Kontoeröffnung | Schriftlich, nach mehreren tagen oder Wochen eröffnet | Digital und noch am selben Tag eröffnet |
Kontoführungsgebühr | z.B. 20€/Monat | 0€/Monat |
Einrichtungsgebühr | z.B. 100€ | 0€ |
Anbindung an Kanzleisoftware | Nicht möglich | Integriert |
Support mit Fachwissen | Hotline & Bankberater | Spezialisierte Volljuristen & Banker |
Gerade für Notare, die regelmäßig Anderkonten einrichten und auf eine zuverlässige, rechtssichere Abwicklung angewiesen sind, stellen diese Unterschiede ein entscheidendes Kriterium dar. Auch wenn die reine Kostenseite auf den ersten Blick überschaubar wirkt, ergeben sich über das Jahr hinweg schnell mehrere Tausend Euro Unterschied – vor allem bei größeren Kanzleien.
Vorteile von KanzleiBanking für Notare und Mandanten
Mit KanzleiBanking schaffen wir spürbare Erleichterung im Arbeitsalltag – sowohl für Notare und Renos als auch für deren Mandanten. Die wichtigsten Vorteile im Überblick:
Für Notare:
Keine Kontoführungs- oder Einrichtungskosten: Keine Auslagen, die weitergegeben oder abgerechnet werden müssen
Weniger Buchhaltungsaufwand: Keine monatliche Erfassung und Dokumentation von Bankgebühren
Schnelle Kontoeröffnung: Digitale Beantragung und sofortige Nutzung der Anderkonten
Rechtssichere Integration: Anbindung an XNP und Kanzleisoftware gemäß Vorgaben der Bundesnotarkammer
Juristisch geschulte Ansprechpartner: Beratung auf Augenhöhe ohne Erklärungsbedarf
Für Mandanten:
Geringere Notarkosten: Keine Weitergabe von Bankgebühren auf der Rechnung
Mehr Transparenz: Klare und nachvollziehbare Abrechnung ohne versteckte Auslagen
Zügige Abwicklung: Schnelle Einrichtung beschleunigt die treuhänderische Abwicklung
Diese strukturellen Vorteile stärken nicht nur die Effizienz in der Kanzlei, sondern verbessern auch das Vertrauen und die Zufriedenheit der Mandanten.
Praxisbeispiel: Das Notariat Vesthaus in Kiel führte digitale Anderkonten ein. Das Ergebnis lässt sich sehen: Kontoeröffnungen und Eintragung ins VVZ erfolgen nun innerhalb einer Stunde, statt wie früher in mehreren Tagen. Mandanten erhalten IBANs sofort, Rückfragen nehmen ab, und die Mitarbeiter entlastet die Integration in Kanzleisoftware spürbar.
Fazit
Ein kostenfreies Notaranderkonto ist für viele Notare längst mehr als ein Komfortmerkmal. Es entlastet die Kanzleibuchhaltung, sorgt für transparente Rechnungen und reduziert die Gesamtkosten für den Mandanten. Die Voraussetzung ist jedoch, dass die kontoführende Bank juristische Anforderungen vollständig erfüllt und über passende Schnittstellen zur Kanzleisoftware und zum Verwahrungsverzeichnis verfügt.
Wer regelmäßig Anderkonten eröffnet, profitiert besonders von digitalen Lösungen, die sowohl rechtskonform als auch gebührenfrei sind. Sie bieten eine doppelte Entlastung: organisatorisch wie finanziell.
[START BOX]
Interessieren Sie sich für eine Lösung, die Kontoeröffnungen beschleunigt und Buchhaltungsaufwand minimiert? In einem unverbindlichen Gespräch erläutern Ihnen unsere Experten, wie KanzleiBanking digitale Notaranderkonten bereitstellt, die XNP-konform arbeiten und alle Anforderungen der Bundesnotarkammer erfüllen. Erhalten Sie praxisnahe Einblicke und individuelle Konditionen – damit Ihre Kanzlei Zeit spart und Mandanten von einem reibungslosen Ablauf profitieren.
[END BOX]
Wer treuhänderisch Vermögenswerte verwaltet, kommt am Notaranderkonto nicht vorbei. Für viele notarielle Vorgänge – etwa Grundstückskaufverträge oder Erbauseinandersetzungen – ist ein solches Konto nicht nur üblich, sondern mitunter zwingend erforderlich. Doch wie setzen sich die Kosten für ein Notaranderkonto zusammen? Welche Unterschiede gibt es bei der Führung eines Anderkontos? Und wie wirkt sich die Wahl der kontoführenden Bank auf die Gebühren für Mandanten und Notare aus? Erfahren Sie mehr in diesem Artikel.
[START BOX]
Sie möchten Notaranderkonten effizient führen und dabei unnötige Kosten für Ihre Mandanten vermeiden? KanzleiBanking zeigt Ihnen, wie die XNP-Anbindung funktioniert und welche Vorteile eine vollständig rechtssichere Abwicklung bietet. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch. Erfahren Sie, wie sich digitale Kontolösungen nahtlos in Ihre Kanzleisoftware integrieren lassen.
[END BOX]
Was ist ein Notaranderkonto?
Ein Notaranderkonto ist ein auf den Namen des Notars lautendes Treuhandkonto, über das fremde Gelder – meist für Mandanten – abgewickelt werden. Die Führung erfolgt dabei getrennt vom Kanzleivermögen, was der rechtlichen Absicherung und Transparenz dient. Gesetzlich geregelt ist das Anderkonto unter anderem in § 54a der Bundesnotarordnung (BNotO) und den Richtlinien der Bundesnotarkammer (BNotK).
In der Praxis dient ein solches Konto häufig der vorübergehenden Verwahrung größerer Geldbeträge, etwa beim Kauf einer Immobilie. Der Notar zahlt das Geld erst an den Verkäufer aus, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die treuhänderische Verwaltung schützt beide Vertragsparteien und sorgt für eine reibungslose Abwicklung.
Wer trägt die Kosten für das Notaranderkonto?
Die Kosten eines Anderkontos gehören zu den Auslagen des Notars und werden regelmäßig an den Mandanten weitergegeben. Gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 GNotKG dürfen Notare ihre tatsächlich entstandenen Auslagen abrechnen, soweit sie notwendig und nachweisbar sind.
Das bedeutet: Führt eine Bank Gebühren für die Einrichtung oder Verwaltung eines Anderkontos, darf der Notar diese Beträge – sofern sie belegt sind – grundsätzlich in Rechnung stellen. In der Praxis betrifft das insbesondere:
Einrichtungsgebühren (z. B. einmalig 100 Euro)
Laufende Kontoführungsgebühren (z. B. 20 Euro monatlich)
Transaktionskosten bei bestimmten Buchungen
Je nach Laufzeit und Umfang des Verfahrens können die Kosten eines einzigen Notaranderkontos so auf mehrere Hundert Euro anwachsen – zulasten des Mandanten.
Kosten für Notaranderkonto weitergeben an Mandanten?
Die Weitergabe dieser Kosten ist nicht nur rechtlich zulässig, sondern oft auch geboten – vorausgesetzt, der Notar informiert den Mandanten rechtzeitig über die entstehenden Gebühren. Eine transparente Kostenkommunikation wird dabei immer wichtiger: Mandanten vergleichen zunehmend Angebote und stellen infrage, ob bestimmte Auslagen tatsächlich notwendig sind.
Für den Notar entsteht dadurch zusätzlicher Aufwand. Neben der eigentlichen Buchhaltung muss er jede Auslage dokumentieren, belegen und korrekt in der Schlussrechnung an den Mandanten weitergeben. Insbesondere bei monatlichen Kontoführungsgebühren, die sich über mehrere Monate erstrecken, führt das zu Mehraufwand in der Finanzverwaltung und potenziellen Rückfragen seitens der Beteiligten.
Kostenloses Notaranderkonto bei KanzleiBanking am selben Tag eröffnet
Bei KanzleiBanking verzichten wir vollständig auf die Erhebung von Gebühren für Notaranderkonten. Für den Mandanten hat dies den Vorteil, dass die Gesamtkosten des notariellen Verfahrens sinken. Da der Notar keine Kontoführungsgebühren mehr ansetzt, reduziert sich der Rechnungsbetrag entsprechend. Das schafft nicht nur Transparenz, sondern erhöht auch die Attraktivität des Notars gegenüber kostenbewussten Mandanten.
Auch auf Seiten des Notars ergeben sich klare Vorteile:
Keine Weitergabe von Bankgebühren: Die Auslagen-Erfassung entfällt vollständig, da keine Gebühren entstehen.
Weniger Buchhaltungsaufwand: Monatliche Abrechnungen und Einzelnachweise müssen nicht mehr geführt oder aufbewahrt werden.
Klare Kalkulationsgrundlage: Die Kostenstruktur des Verfahrens wird planbarer und einfacher vermittelbar.
[START BOX]
Gut zu wissen: Hinter KanzleiBanking steht die Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG – eine Genossenschaftsbank mit über 160 Jahren Erfahrung und Mitglied im Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Die Plattform verbindet moderne Technologie mit der Stabilität eines etablierten Kreditinstituts.
Datenschutz und Sicherheit haben höchste Priorität:
Banken-Standard-Verschlüsselung schützt alle Daten beim Transfer und in der Speicherung
DSGVO-konforme Speicherung erfolgt ausschließlich auf deutschen Servern
Starke Kundenauthentifizierung (PSD2): Zahlungen nur mit TAN-Freigabe via VR-SecureGo-App oder Chipkarte
Zweistufiger Einlagenschutz: Neben der gesetzlichen Einlagensicherung greift ein zusätzliches Schutzsystem des BVR
Ausfallsicherheit: 99,9 % Server-Uptime, Backup-Strategien und doppelter Vorhaltung über Atruvia-Infrastruktur
Damit sind Kundengelder auch im Insolvenzfall umfassend abgesichert – verlässlich und rechtlich konform.
[END BOX]
Digitales Notaranderkonto: Ist das zulässig für Notare?
Mit dem Rundschreiben Nr. 9/2022 der Bundesnotarkammer wurde die rechtliche Grundlage für die volldigitale Führung von Notaranderkonten geschaffen. Ziel ist die Vereinfachung der Abwicklung durch standardisierte Schnittstellen, insbesondere mit dem Verwahrungsverzeichnis XNP.
Kanzleisoftware, die mit KanzleiBanking und dem digitalen Verwahrungsverzeichnis vernetzt ist, bietet Notaren die Möglichkeit, Notaranderkonten vollständig digital zu beantragen, zu verwalten und zu schließen – ohne Medienbrüche. Die digitale Kontoeröffnung erfolgt innerhalb weniger Minuten und ist vollständig konform mit den Vorgaben der Bundesnotarkammer.
Wichtig ist dabei: Die Konformität mit der BNotK ist Voraussetzung, damit die geführten Konten auch als echte Notaranderkonten anerkannt werden. Die Einhaltung der berufsrechtlichen Anforderungen – darunter Vertraulichkeit, Datenschutz und Nachvollziehbarkeit – bleibt oberstes Gebot.
[START BOX]
Übrigens: Laut einer aktuellen Erhebung der Bundesnotarkammer im Rahmen des Projekts „Notariat 2030“ sehen 83 % der Notariate ihre größten Herausforderungen in Medienbrüchen und redundanten Prozessen. Szenario 2 – die schrittweise Digitalisierung – wird von der Boston Consulting Group empfohlen, da es die meisten Schmerzpunkte adressiert und gleichzeitig risikoarm umsetzbar ist.
Künstliche Intelligenz und Cloud-Technologien werden die Rolle der Notariatsmitarbeiter verändern. KI unterstützt bereits bei GWG-Prüfungen, Vollzugsschritten und der Entwurfsprüfung. Cloudlösungen schaffen zudem Flexibilität und reduzieren IT-Aufwand – ein wichtiger Faktor in Zeiten von Fachkräftemangel.
Besonders das Mandantenportal gilt als Schlüsseltechnologie: Es vereinfacht die Vorgangserfassung, reduziert Erfassungsfehler und ermöglicht eine sichere elektronische Kommunikation.
[END BOX]
Unterschiede zwischen klassischen Banken und KanzleiBanking
Während klassische Geschäftsbanken in der Regel Gebühren für jedes einzelne Anderkonto erheben, bietet KanzleiBanking im Bereich Notarbanking vollständig kostenfreie Modelle an. Dabei handelt es sich nicht um Aktionsangebote, sondern um dauerhaft geltende Sonderkonditionen für Berufsträger.
Ein Vergleich zeigt:
Kriterium | Klassische Bank | KanzleiBanking |
---|---|---|
Kontoeröffnung | Schriftlich, nach mehreren tagen oder Wochen eröffnet | Digital und noch am selben Tag eröffnet |
Kontoführungsgebühr | z.B. 20€/Monat | 0€/Monat |
Einrichtungsgebühr | z.B. 100€ | 0€ |
Anbindung an Kanzleisoftware | Nicht möglich | Integriert |
Support mit Fachwissen | Hotline & Bankberater | Spezialisierte Volljuristen & Banker |
Gerade für Notare, die regelmäßig Anderkonten einrichten und auf eine zuverlässige, rechtssichere Abwicklung angewiesen sind, stellen diese Unterschiede ein entscheidendes Kriterium dar. Auch wenn die reine Kostenseite auf den ersten Blick überschaubar wirkt, ergeben sich über das Jahr hinweg schnell mehrere Tausend Euro Unterschied – vor allem bei größeren Kanzleien.
Vorteile von KanzleiBanking für Notare und Mandanten
Mit KanzleiBanking schaffen wir spürbare Erleichterung im Arbeitsalltag – sowohl für Notare und Renos als auch für deren Mandanten. Die wichtigsten Vorteile im Überblick:
Für Notare:
Keine Kontoführungs- oder Einrichtungskosten: Keine Auslagen, die weitergegeben oder abgerechnet werden müssen
Weniger Buchhaltungsaufwand: Keine monatliche Erfassung und Dokumentation von Bankgebühren
Schnelle Kontoeröffnung: Digitale Beantragung und sofortige Nutzung der Anderkonten
Rechtssichere Integration: Anbindung an XNP und Kanzleisoftware gemäß Vorgaben der Bundesnotarkammer
Juristisch geschulte Ansprechpartner: Beratung auf Augenhöhe ohne Erklärungsbedarf
Für Mandanten:
Geringere Notarkosten: Keine Weitergabe von Bankgebühren auf der Rechnung
Mehr Transparenz: Klare und nachvollziehbare Abrechnung ohne versteckte Auslagen
Zügige Abwicklung: Schnelle Einrichtung beschleunigt die treuhänderische Abwicklung
Diese strukturellen Vorteile stärken nicht nur die Effizienz in der Kanzlei, sondern verbessern auch das Vertrauen und die Zufriedenheit der Mandanten.
Praxisbeispiel: Das Notariat Vesthaus in Kiel führte digitale Anderkonten ein. Das Ergebnis lässt sich sehen: Kontoeröffnungen und Eintragung ins VVZ erfolgen nun innerhalb einer Stunde, statt wie früher in mehreren Tagen. Mandanten erhalten IBANs sofort, Rückfragen nehmen ab, und die Mitarbeiter entlastet die Integration in Kanzleisoftware spürbar.
Fazit
Ein kostenfreies Notaranderkonto ist für viele Notare längst mehr als ein Komfortmerkmal. Es entlastet die Kanzleibuchhaltung, sorgt für transparente Rechnungen und reduziert die Gesamtkosten für den Mandanten. Die Voraussetzung ist jedoch, dass die kontoführende Bank juristische Anforderungen vollständig erfüllt und über passende Schnittstellen zur Kanzleisoftware und zum Verwahrungsverzeichnis verfügt.
Wer regelmäßig Anderkonten eröffnet, profitiert besonders von digitalen Lösungen, die sowohl rechtskonform als auch gebührenfrei sind. Sie bieten eine doppelte Entlastung: organisatorisch wie finanziell.
[START BOX]
Interessieren Sie sich für eine Lösung, die Kontoeröffnungen beschleunigt und Buchhaltungsaufwand minimiert? In einem unverbindlichen Gespräch erläutern Ihnen unsere Experten, wie KanzleiBanking digitale Notaranderkonten bereitstellt, die XNP-konform arbeiten und alle Anforderungen der Bundesnotarkammer erfüllen. Erhalten Sie praxisnahe Einblicke und individuelle Konditionen – damit Ihre Kanzlei Zeit spart und Mandanten von einem reibungslosen Ablauf profitieren.
[END BOX]
Kontakt & Hilfe
Rufen Sie uns an: Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 19 Uhr +49 (0)30 921046636
Kanzly | FinHand GmbH
Kontakt & Hilfe
Rufen Sie uns an: Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 19 Uhr +49 (0)30 921046636
Kanzly | FinHand GmbH