Zurück
Mehr Transparenz auf dem Grauen Kapitalmarkt
30.06.2023
Bei der digitalen Mittelverwendungskontrolle (MVK) handelt es sich um ein vollständig digitalisiertes Produkt, das nicht nur dem gesetzlich vorgeschriebenen Schutz von Geldgebern im Sinne des Vermögensanlagegesetzes vollständig Rechnung trägt. Auch weitere Beteiligte einer Vermögensanlage, wie beispielsweise Mittelverwender oder potenzielle Zielkunden, profitieren von der digitalen MVK.
Als unabhängiger Mittelverwendungskontrolleur überwacht man die zum Zwecke einer bestimmten Vermögensanlage investierten Gelder auf einem Konto, das speziell für diese Kontrolle eingerichtet wird. Über die überwachten Gelder kann nur mit Zustimmung vom Kontrolleur verfügt werden. Für die Erteilung eines solchen Einverständnisses ist der vereinbarte Mittelverwendungszweck der Vermögensanlage maßgeblich. Entspricht die beabsichtigte Verwendung der angelegten Gelder dem vereinbarten Zweck, so stimmt der Kontrolleur einer Auszahlung zu. Steht die beabsichtigte Verwendung in einem Widerspruch zum vereinbarten Mittelverwendungszweck, untersagt er die Auszahlung. Eine Verwendung der Gelder kommt in diesem Fall nicht in Frage. Wie eine digitalisierte Mittelverwendungskontrolle funktioniert - von der Bestellung des Kontrolleurs bis hin zur Auszahlung von Anlegergeldern – erfahren Sie in einem gesonderten Beitrag in diesem Blog.
Doch wie schafft man die erforderliche Transparenz mit der Durchführung einer solchen digitalen Mittelverwendungskontrolle? Zur Klärung dieser Frage ist zunächst ein Blick auf den Zweck der Durchführung einer Mittelverwendungskontrolle im Allgemeinen zu richten. Hierbei handelt es sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrumentarium, um besonders schutzwürdigen Geldgebern den erforderlichen Schutz zu gewährleisten. Innerhalb des Vermögensanlagegesetzes wird die Durchführung einer Mittelverwendungskontrolle durch einen neutralen Kontrolleur bei Investments vorgeschrieben, bei denen der Verbleib der Gelder für die betroffenen Geldgeber typischerweise nur schwer nachzuvollziehen ist. Dabei handelt es sich insbesondere um Vermögensanlagen, durch die unmittelbar oder mittelbar der Erwerb eines Sachgutes beabsichtigt ist.
Diesem gesetzlich vorgeschriebenen Schutz der betroffenen Geldgeber müssen digitale MVK-Plattformen nachkommen. Durch den im Rahmen der Kontrolle vorgeschalteten Check von Blind Pool Investments und der übersichtlichen Abbildung komplexer Funds Flows schafft man als Mittelverwendungskontrolleur mehr Transparenz und stärkt dadurch das Vertrauen der Investoren. Der Verbleib ihrer investierten Gelder ist für diese – entgegen der häufig undurchsichtigen Lage – übersichtlich und nachvollziehbar aufbereitet und jederzeit abrufbar. Auch Fonds-Investoren profitieren von der digitalen Mittelverwendungskontrolle: neben dem mittelverwendungsspezifischen ex ante Check von Blind Pool Investments und der übersichtlichen Abbildung komplexer Funds Flows, erhalten Investoren einen Überblick der gesamten Fondsausgaben, was eine Transparenz über alle Assets innerhalb des Portfolios gewährleistet.
Digitale Mittelverwendungskontrolleure kommen demnach nicht allein den Pflichten eines unabhängigen Kontrolleurs im Sinne des Vermögensanlagegesetzes nach, sondern tragen durch die geschaffene Transparenz auch dazu bei, dass die Investoren in ihrer Entscheidung in das konkrete Investment bestärkt werden und somit auch das Vertrauen erstarkt. Als erwünschter Nebeneffekt ist eine Erhöhung der Investorengelder somit keinesfalls abwegig.
Mit einer vollständig digitalisierten Mittelverwendungskontrolle schaffen Sie nicht nur optimalen Schutz für Investoren, sondern auch mehr Transparenz für Zielkunden wie Banken und Stiftungen. So können neue Marktsegmente erschlossen und Investorengelder eingesammelt werden. Denn ohne die Durchführung einer Mittelverwendungskontrolle ist eine Bank der Gefahr ausgesetzt, dass ihre Besicherung nichts wert ist. Ein solches bestehendes Risiko kann mit einer vorangehenden Kontrolle von Auszahlungen vermieden werden. Darüber hinaus können auch die Operations- und Backoffice-Teams der Banken durch die Bestellung eines digitalen Mittelverwendungskontrolleur für eine entsprechende Überprüfung nicht nur unerheblich entlastet werden.